GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Imbiss Navigationsmenü aus Aachen
Als Imbiss bezeichnet man:
eine Mahlzeit, siehe Zwischenmahlzeit
verschiedene Speisen zur Zwischenmahlzeit und kleine Gerichte, siehe Imbiss (Speise)
verschiedene Betriebsarten der Gastronomie, siehe Imbisshalle, Imbissstand, Imbissstube, Imbisswagen
Siehe auch:
Wiktionary: Imbiss â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÃÂbersetzungen
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Kategorie: Begriffsklärung